Kurz informiert: Verpflichtende E-Rechnung ab 2025 (B2B) – Was kommt auf die Unternehmen zu?

27. Februar 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

Im Wachstumschancengesetzes werden die Grundlagen für die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnung für Umsatzsteuerzwecke im B2B-Bereich festgelegt. In einem ersten Schritt sollen ab dem 1. Januar 2025 Unternehmen verpflichtet werden, elektronische Rechnungen zu empfangen. Auch das Format für die E-Rechnung wird sich ändern (PDF-Rechnung wird abgelöst).

  • Was plant der Gesetzgeber?
  • Was haben Unternehmen rechtlich zu beachten
    (z.B. eine Verfahrensdokumentation)?
  • Welche Formate kann ich zukünftig nutzen?
  • Welche technischen Herausforderungen gibt es?

Die Referenten geben einen Überblick über notwendige Umstellungen und die damit verbundenen Praxisprobleme.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 27. Februar 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein