Informationspflichten als Abmahnrisiko – Was gilt seit dem neuen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch?

16. März 2021 von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr, online

Online-Shops müssen eine Vielzahl von Informationspflichten erfüllen, vom Impressum über die Datenschutzerklärung, produktbezogene Informationen bis hin zu Widerrufsbelehrungen. Schnell passieren da Fehler, was zu Abmahnungen durch Wettbewerber oder Vereine führen kann. Gerade in diesem Bereich gab es auch zahlreiche missbräuchliche Abmahnungen.

Im Dezember 2020 ist nun eine Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft getreten, das solchen missbräuchlichen Abmahnungen Einhalt gebieten soll. In dem Webinar am 16.03.2021 erläutern Ihnen Hildegard Reppelmund, DIHK, und Dr. Carsten Föhlisch, Trusted Shops GmbH, bei welchen Informationspflichten Sie besonders aufpassen sollten und welche Neuerungen die Gesetzesänderungen bedeuten.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 16. März 2021 von 9.00 Uhr bis 10.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
hk24.de