Alle Grundstücke in Deutschland werden im Rahmen der Reform neu bewertet. Dafür benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. In Schleswig-Holstein kann diese voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 in elektronischer Form eingereicht werden.
Erfahren Sie mehr über die Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein und erhalten Sie wertvolle Tipps, was Sie jetzt schon tun können, um gut vorbereitet zu sein.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 29. März 2022 von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de