Gastronomie – Alternativen zu Einwegartikel für den To-Go-Verkauf

30. November 2022 von 9.30 bis 11.00 Uhr, online

Acht bis zehn Millionen Tonnen Plastik landen jährlich im Meer. Einwegkunststoffartikel stellen die größte einzelne Abfallgruppe dar, die an den Küsten und Stränden gefunden wird. 80 bis 85 Prozent des Meeresmülls in der Union sind Kunststoffe, wobei es sich zu 50 Prozent um Einwegkunststoffartikel (etwa Plastikbesteck und Getränkeflaschen) handelt.

Restaurants, Bistros, Kantinen, Cafés, Imbissbetriebe sind deswegen ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, ihren Kunden Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke oder Take-Away-Essen anzubieten, wenn sie mehr als 80 Quadratmeter Verkaufsfläche oder mehr als fünf Beschäftigte haben. Für kleine Betriebe gilt, sie müssen in mitgebrachte Behälter abfüllen. Das gilt auch für Caterer, Tankstellen und Lieferdienste. Informieren Sie sich über die neuen Regelungen und alternative Einweg- und Mehrwegartikel.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 30. November 2022 von 9.30 bis 11.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.ihk.de/schleswig-holstein