EU-Verpackungsverordnung (PPWR) – Umsetzung der PPWR aus Unternehmensperspektive

19. März 2026 von 14.00 bis 15.30 Uhr, online

Ab August 2026 gilt in der Europäische Union die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Diese gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, löst in Deutschland das nationale Verpackungsgesetz ab und geht inhaltlich in einigen Bereichen noch deutlich darüber hinaus.

 

Mit der PPWR gehen eine Reihe an neuen Pflichten und Herausforderungen für Unternehmen einher. Betroffen sind von der Verordnung nicht nur die Erzeuger von Verpackungen oder Verpackungsmaterial, sondern auch Unternehmen, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial importieren oder vertreiben. Ebenfalls sind die Lieferanten von Verpackungsmaterial sowie bestimmte Fulfillment-Dienstleister erfasst. Verpackungen oder Verpackungsmaterialen, die nicht den Anforderungen der PPWR entsprechen, dürfen ab August 2026 nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

Termin: 19. März 2026 von 14.00 bis 15.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein