Entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

19. September 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

Mit der am 29. Juni 2023 in Kraft getretenen Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten kommen auf Unternehmen zusätzliche Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu. Die Verordnung regelt EU-weit, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in der EU in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder aus der EU ausgeführt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen und legal erzeugt wurden.

Die konkrete Betroffenheit ergibt sich aus dem HS-Code der Ware. Sie gilt nach einer Übergangszeit von 18 Monaten – ab dem 30. Dezember 2024. Für kleinere und Kleinstunternehmen gilt nach Art. 38 Abs. 3 eine verlängerte Frist bis 30. Juni 2025.

Frau Dr. Hörnig, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Graf von Westphalen, erläutert, welche Aufgaben auf die Unternehmen zukommen, wie Sie Ihre Betroffenheit prüfen und wie Sie die erforderlichen Dokumentationen mit digitalen Tools umsetzen können.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 19. September 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk.de/schleswig-holstein