Elektrogesetz III

10. Februar 2022 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

Im Januar 2022 ist das ElektroG III in Kraft getreten. Es erweitert und modifiziert die bisherigen Regelungen und Verpflichtungen für alle Akteure (Produzenten, Importeure, Inverkehrbringer und Verwerter) in Zusammenhang mit Elektro- und Elektronikgeräten, sowohl bei B2C als auch B2B Geräten. Das geänderte Gesetz soll zur Steigerung der Sammelmenge beitragen, da die Sammelziele für Altgeräte in Deutschland wiederholt nicht erreicht wurden.

Dafür werden zum Beispiel durch die nun neue Einbindung des Lebensmitteleinzelhandels oder zertifizierter Erstbehandlungsanlagen in die Rücknahmestrukturen voraussichtlich mehr als 20.000 neue Rücknahmestellen in Deutschland geschaffen. Viele Unternehmen, insbesondere der Handel aber auch andere Akteure, müssen aktiv werden und bis Mitte diesen Jahres nicht nur Konzepte entwickeln, sondern diese auch aktiv umsetzen.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 10. Februar 2022 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de