Ab dem 3. Juli 2021 gilt ein europaweites Inverkehrbringungsverbot von Einwegplastikartikeln. Betroffen sind zahlreiche Produktgruppen, die bekanntesten sind: Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor. Welche Auswirkung dieses Verbot auf Handel, Gastronomie und Hersteller hat, erläutert Juliane Rode vom Umweltbundesamt im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 22. April 2021 von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de