Einwegkunststoffverbotsverordnung – Auswirkung auf Hersteller und Handel

22. April 2021 von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr, online

Ab dem 3. Juli 2021 gilt ein europaweites Inverkehrbringungsverbot von Einwegplastikartikeln. Betroffen sind zahlreiche Produktgruppen, die bekanntesten sind: Einmalbesteck und -teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, Wattestäbchen und Luftballonstäbe aus Plastik, To-Go-Lebensmittelbehälter und Getränkebecher aus Styropor. Welche Auswirkung dieses Verbot auf Handel, Gastronomie und Hersteller hat, erläutert Juliane Rode vom Umweltbundesamt im Rahmen der Online-Informationsveranstaltung.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 22. April 2021 von 9.00 Uhr bis 10.15 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de