Zum 1. Januar 2025 sind in Deutschland ansässige Unternehmen verpflichtet für Inlandsumsätze an ebenfalls im Inland ansässige Unternehmen (B2B) elektronische Rechnungen zu erstellen. Eine elektronische Rechnung ist gegeben, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. D.h. die Zusendung eines PDF per E-Mail ist keine elektronische Rechnung.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 9. Oktober 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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hk24.de