Die CE-Kennzeichnung anhand der Maschinenrichtlinien und des Elektrogesetzes

10. September 2019, 10.00 – 14.30 Uhr, IHK zu Lübeck

Was bedeutet das CE-Kennzeichen und wann ist es wie anzubringen?

Alle Produkte, die in eine CE-Richtlinie der EU fallen, müssen ein CE-Kennzeichen tragen. In der einschlägigen Richtlinie sind wiederum die Anforderungen an das Produkt sowie das einzuhaltende Konformitätsbewertungsverfahren festgelegt.

Nach einem allgemeinen Vortrag zur praktischen Vorgehensweise bei der CE-Kennzeichnung, kann zwischen zwei Workshops mit der Vertiefung zur Maschinenrichtlinie oder zum Elektrogesetz gewählt werden.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)

 

Termin: 10. September 2019, 10.00 – 14.30 Uhr

Ort: IHK zu Lübeck

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de