Wenn sich Unternehmen in Krisensituationen befinden, betrifft das auch die Mitarbeiter. In der Krise geht es auch um den Fortbestand ihres Arbeitsplatzes. Daher ist es für Unternehmen wichtig, die Spielräume zu kennen und die richtigen Verfahrensschritte einzuleiten. Und zwar zum richtigen Zeitpunkt. Betriebsübergang, Änderungsverträge, Aufhebungsverträge oder unter Umständen auch betriebsbedingte Kündigungen sind Schlagworte, die oft im Zusammenhang mit Unternehmenssanierungen fallen. Ralf Möbius und Jana Frost, Rechtsanwälte von den Unternehmensverbänden Berlin-Brandenburg e.V. (UVB), zeigen auf, wie Arbeitsverhältnisse zur Überwindung der Krise angepasst werden können und was dabei zu beachten ist.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 17. Oktober 2024 von 15.00 bis 16.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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