Am 23. Dezember 2020 tritt das neue „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ in Kraft. Die Praxis, dass Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, ist damit nicht mehr möglich. Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den vermittelnden Immobilienmakler künftig also teilen.
Was bedeutet das nun für die Praxis der Maklertätigkeit?
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 25. November 2020 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de