Unternehmen werden gesetzlich dazu verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem einzurichten, über das Missstände im Unternehmen gemeldet werden können.
Für Unternehmen ab 250 Beschäftigten gilt die Pflicht zu Umsetzung bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes.
Unternehmen ab 50 Beschäftigten haben etwas mehr Zeit bis Mitte Dezember 2023.
Ordnungswidrigkeiten werden 6 Monate nach Inkrafttreten verfolgt und mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR für die Geschäftsführung versehen.
Erfahren Sie mehr zu den Hintergründen und der praktischen Anwendung!
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 14. Juni 2023 von 9.30 bis 10.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.ihk.de