Angesichts der aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 und der jüngsten Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu Corona-Tests vom 9. März 2021 stehen Unternehmen wieder einmal vor neuen Herausforderungen in der Corona-Krise. Das Kurzseminar gibt angesichts der teilweise noch unklaren Rechtslage erste Hilfestellungen im Umgang mit freiwilligen Selbsttests und arbeitgeberseitig angeordneten Schnelltests.(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 31. März 2021 von 14.00 bis 15.00 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de