Corona-Tests in Unternehmen – Was geht rechtlich, was nicht?

31. März 2021 von 14.00 bis 15.00 Uhr, online

Angesichts der aktuellen Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz vom 3. März 2021 und der jüngsten Selbstverpflichtung der Wirtschaft zu Corona-Tests vom 9. März 2021 stehen Unternehmen wieder einmal vor neuen Herausforderungen in der Corona-Krise. Das Kurzseminar gibt angesichts der teilweise noch unklaren Rechtslage erste Hilfestellungen im Umgang mit freiwilligen Selbsttests und arbeitgeberseitig angeordneten Schnelltests.(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 31. März 2021 von 14.00 bis 15.00 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de