Worauf deutsche Unternehmen jetzt achten müssen! Seit dem 01.01.2021 gibt es im britischen Umsatzsteuerrecht eine Vielzahl an Änderungen, auf die sich deutsche Unternehmen beim Geschäftsverkehr mit Partnern im Vereinigten Königreich einstellen müssen. Viele Regelungen, wie bspw. das Reverse-Charge-Verfahren, haben aber weiterhin Bestand. Die aus unserer Sicht wichtigsten Änderungen in der britischen Umsatzsteuer hinsichtlich Dienstleistungen und Warenlieferungen werden Ihnen in dem Online-Webinar der Handelskammer Hamburg vorgestellt.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 12. Mai 2021 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de