Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-VK macht visumsfreie Geschäftsreisen in das Vereinigte Königreich weiterhin möglich – allerdings nur für bestimmte Aktivitäten. Weiterhin schafft das Abkommen kaum Erleichterung im Hinblick auf die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich, sie wird eher komplizierter, oft sogar unmöglich. Zwar gibt es einige Ausnahmen, die neue Regel des neuen Freihandelsabkommens ist jedoch: Wer in das Vereinigte Königreich einreist, um dort Dienstleistungen zu erbringen, benötigt eine vorherige Genehmigung. Und deren Erteilung ist keineswegs garantiert.
Welche Regelungen und Ausnahmen genau für Geschäftsreisen und Reisen zur Dienstleistungserbringung im Vereinigten Königreich gelten, erfahren Sie auf dieser Veranstaltung.
(Quelle: IHK Schleswig-Holstein)
Termin: 4. März 2021 von 10.00 bis 10.45 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
ihk-schleswig-holstein.de