Änderungen im Kaufrecht – Neue Pflichten für den Handel ab 1. Januar 2022

15. Dezember von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, online

Das deutsche Kaufrecht ist mit Wirkung ab dem 1. Januar 2022 reformiert worden. Es gibt zahlreiche neue Regelungen, insbesondere für den Verbrauchsgüterkauf (B2C). Unternehmen sollten daher zumindest, wenn sie an Verbraucher (Privatpersonen) verkaufen, noch 2021 ihre Verträge und AGBs entsprechend überarbeiten. Die Online-Veranstaltung informiert Sie, welche neuen Regelungen Sie zu beachten haben.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)

 

Termin: 15. Dezember von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr, online

 

Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.

 

Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de