Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wird sich nicht nur die Bezeichnung Versandhandel in Fernverkäufe ändern, sondern es tritt eine erhebliche Erleichterung für Onlinehändler ein, da sie sich nicht mehr zwingend im EU-Ausland für Umsatzsteuerzwecke registrieren müssen, sondern auch die ausländische Umsatzsteuer in Deutschland erklären und bezahlen können – One-Stop-Shop. Dafür fallen die bisherigen Lieferschwellen weg. Sie erfahren, welche Voraussetzungen Sie für die Nutzung erfüllen müssen und welche Anträge erforderlich sind.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 13. April 2021 von 10.00 bis 11.30 Uhr, online
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
Weitere Informationen und Kontakt:
www.hk24.de