Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung. Gleichzeitig wird das Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ersetzt. Unternehmen, die selber personenbezogene Daten verarbeiten oder die Kunden bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beraten, sollten sich frühzeitig mit den bevorstehenden Änderungen auseinandersetzen, denn bei allen datenverarbeitenden Unternehmen besteht Handlungsbedarf. Das betrifft zum Beispiel Einwilligungserklärungen und Auftragsdatenverarbeitungen. Ganz neu geregelt werden mit der EU-Datenschutzgrundverordnung u.a. die Pflicht zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen und die Datenschutzfolgenabschätzung. Eine ganz neue Bedeutung bekommt das Datenschutz-Management, denn bei Verstößen sind künftig Bußgelder von bis zu EUR 20 Mio. bzw. 4% des weltweiten Jahresumsatzes möglich.
(Quelle: Handelskammer Hamburg)
Termin: 10. Juli 2017, 18.00 bis 20.00 Uhr
Ort: Handelskammer Hamburg
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldung erforderlich.
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